Kamera- und Equipmentversicherung für Film- und Fotoprofis
Ihre Kamera fällt vom Stativ, ein Objektiv wird beschädigt oder die Technik wird gestohlen? Mit unserer Equipmentversicherung sichern Sie Ihre berufliche Ausrüstung gegen diese und weitere Schäden ab, im Studio, beim Transport und am Drehort.
Sie versichern Ihren gesamten Bestand pauschal, ohne jedes Gerät einzeln aufzulisten. Kurzfristig angemietetes Equipment kann ebenfalls mitversichert werden. Nach einem versicherten Schaden können außerdem Mietkosten eingeschlossen sein. Als Versicherungsmakler erstellen wir Ihr Angebot und begleiten Sie im Schadenfall.
Sie versichern Ihren gesamten Bestand pauschal, ohne jedes Gerät einzeln aufzulisten. Kurzfristig angemietetes Equipment kann ebenfalls mitversichert werden. Nach einem versicherten Schaden können außerdem Mietkosten eingeschlossen sein. Als Versicherungsmakler erstellen wir Ihr Angebot und begleiten Sie im Schadenfall.
Welche Ausrüstung können Sie versichern?
Die Versicherung umfasst Ihre beruflich genutzte Kamera-, Film- und Fototechnik. Dazu gehören:
| Kameras und Objektive | Filmkameras, Foto- und Videokameras, Cine-Objektive, Fotoobjektive, Linsen |
| Licht und Ton | Scheinwerfer, LED-Leuchten, Blitzanlagen, Mikrofone, Recorder und Funkstrecken |
| Zubehör | Stative, Rigs, Gimbals, Monitore, Akkus, Kabel und Transportcases |
| Schnitt und Postproduktion | Schnittplätze, Notebooks, Bildschirme, Speichergeräte und weitere zugehörige Technik |
Drohnen werden über eine separate Drohnenversicherung abgesichert. Für Vintage-Objektive und andere seltene Geräte lässt sich ein fester Versicherungswert vereinbaren.
Allgefahrendeckung: Welche Schäden sind versichert?
Unsere Equipmentversicherung ist eine Elektronikversicherung mit Allgefahrendeckung. Sie schützt die versicherte Technik unter anderem bei Sturz und Bedienungsfehlern, Diebstahl und Raub, Wasser- und Feuchtigkeitsschäden, Brand sowie Kurzschluss und Überspannung. Auch vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte gehören zu den beschriebenen Leistungen.
Allgefahrendeckung bedeutet, dass die versicherten Geräte nicht nur gegen eine kurze Liste einzeln benannter Gefahren geschützt sind. Es gelten die vereinbarten Ausschlüsse. Dazu zählen beispielsweise normaler Verschleiß und Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht.
Allgefahrendeckung bedeutet, dass die versicherten Geräte nicht nur gegen eine kurze Liste einzeln benannter Gefahren geschützt sind. Es gelten die vereinbarten Ausschlüsse. Dazu zählen beispielsweise normaler Verschleiß und Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht.
Ihren Bestand pauschal versichern
Sie müssen nicht jede Kamera, jeden Akku und jedes Zubehörteil einzeln im Vertrag aufführen. Stattdessen erfassen Sie die Werte Ihrer Ausrüstung in drei Gruppen: stationäre Technik, mobile Technik sowie mobile Kameras und Objektive.
Bewahren Sie Rechnungen und Bestandsunterlagen trotzdem auf. Sie helfen, Geräte und Werte im Schadenfall nachzuweisen. Eine Einzelversicherung mit Geräteliste ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Bewahren Sie Rechnungen und Bestandsunterlagen trotzdem auf. Sie helfen, Geräte und Werte im Schadenfall nachzuweisen. Eine Einzelversicherung mit Geräteliste ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Gemietete Technik und eigenen Verleih absichern
Rent-In: Sie mieten zusätzliche Technik
Sie benötigen für einen Dreh eine zweite Kamera, weitere Objektive oder zusätzliche Beleuchtung? Kurzfristig angemietete Technik kann mitversichert werden. Dafür brauchen Sie innerhalb des vereinbarten Schutzes keine zusätzliche Einzelpolice.
Bei höheren Mietwerten erweitern wir die versicherte Summe vor der Anmietung. Benötigt der Verleiher einen Versicherungsnachweis, senden Sie uns seine Anforderungen.
Bei höheren Mietwerten erweitern wir die versicherte Summe vor der Anmietung. Benötigt der Verleiher einen Versicherungsnachweis, senden Sie uns seine Anforderungen.
Rent-Out: Sie vermieten eigene Technik
Vermieten Sie Ihre eigene Ausrüstung, ergänzen Sie den Vertrag um den Rent-Out-Baustein.
Unterschlagung durch einen Mieter kann zusätzlich eingeschlossen werden. Dieser Schutz ist vom eigentlichen Verleihbaustein zu unterscheiden.
Unterschlagung durch einen Mieter kann zusätzlich eingeschlossen werden. Dieser Schutz ist vom eigentlichen Verleihbaustein zu unterscheiden.
Unterwegs: in Europa oder weltweit
Mobile Technik ist innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs versichert – standardmäßig in Europa, auf Wunsch auch weltweit. Drehs innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs und wechselnde Drehorte müssen nicht jeweils vorab gemeldet werden. Der Schutz kann auch für den Transport vereinbart werden.
Was kostet die Equipmentversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Wert Ihrer Ausrüstung, der stationären oder mobilen Nutzung, dem Geltungsbereich und der gewählten Selbstbeteiligung. Auch ein eingeschlossener Verleih beeinflusst den Beitrag.
Nennen Sie uns die Werte Ihrer drei Gerätegruppen und ob Sie Europa- oder weltweiten Schutz benötigen. Sie erhalten ein Angebot für Ihre gesamte Ausrüstung mit den gewünschten Zusatzbausteinen.
Nennen Sie uns die Werte Ihrer drei Gerätegruppen und ob Sie Europa- oder weltweiten Schutz benötigen. Sie erhalten ein Angebot für Ihre gesamte Ausrüstung mit den gewünschten Zusatzbausteinen.
Häufige Fragen
Muss ich Kamera, Objektive und Zubehör getrennt angeben?
Im Anfrageformular werden mobile Kameras und Objektive getrennt von der übrigen mobilen Technik erfasst. Stationäre Geräte bilden eine eigene Gruppe. Tragen Sie jedes Gerät nur einmal ein, damit die Versicherungssumme nicht doppelt berechnet wird.
Gilt der Schutz auch nachts im Fahrzeug?
Ja, die von uns angebotenen Equipmentkonzepte umfassen auch die Aufbewahrung im Fahrzeug während der Nacht. Dabei gelten die vereinbarten Sicherungsvorgaben und Selbstbeteiligungen. Eine separate Meldung jedes Drehs innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs ist nicht erforderlich.
Kann ich nach einem Schaden Ersatztechnik mieten?
Ja, das lässt sich ebenfalls versichern. Nach einem versicherten Schaden sind Mietkosten für Ersatztechnik dann eingeschlossen. So können Sie für die weitere Arbeit ein Ersatzgerät einsetzen.
Diese Leistung betrifft die Ersatzmiete. Andere Kosten eines ausgefallenen Drehtags oder entgangene Einnahmen sind damit nicht automatisch versichert.
Diese Leistung betrifft die Ersatzmiete. Andere Kosten eines ausgefallenen Drehtags oder entgangene Einnahmen sind damit nicht automatisch versichert.
Wie melde ich einen Schaden?
Schildern Sie uns, was passiert ist, und nennen Sie Schadentag, Schadenort und die betroffenen Geräte. Hilfreich sind Fotos, Anschaffungsbelege und ein Kostenvoranschlag für die Reparatur. Auf unserer Seite „Schaden melden“ finden Sie die benötigten Unterlagen im Überblick.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Nutzen Sie unser Anfrageformular. Tragen Sie die Werte Ihrer Ausrüstung ein und nennen Sie den gewünschten Geltungsbereich. Wir erstellen daraus Ihr Equipment-Angebot.
Für den Versicherungsschutz gelten der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die vereinbarten Zusatzklauseln.
Für den Versicherungsschutz gelten der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die vereinbarten Zusatzklauseln.
